Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der

P. Franz Handelskontor
Inhaber: Paul Franz
Neunkirchner Straße 37
95466 Weidenberg
Deutschland

Telefon: +49 9209 9185-28
Telefax: +49 9209 9185-29
E-Mail: info@franz-handelskontor.de

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRA 3546, nachfolgend „Verkäufer“ genannt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

1.3 Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung beziehungsweise Annahme des Angebots, dass er die Waren oder Leistungen im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit bezieht.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und der Kunde bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf ihre Geltung hingewiesen wurde.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Vereinbarung oder die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgeblich.

2. Angebote, Produktinformationen und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.

2.2 Produktdarstellungen auf der Website, in Katalogen, Preislisten, Produktblättern oder im passwortgeschützten Geschäftsbereich stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dienen der Information und der Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage oder Bestellung abzugeben.

2.3 Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang annehmen, sofern in der Bestellung keine andere Bindungsfrist angegeben ist.

2.4 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • eine Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform,
  • die Ausführung der Bestellung,
  • die Übergabe der Ware an den Versanddienstleister oder
  • die ausdrückliche Annahme des Kundenangebots.

Maßgeblich ist der jeweils früheste Zeitpunkt.

2.5 Mündliche Auskünfte, Empfehlungen und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer in Textform bestätigt wurden.

2.6 Der Vertragsinhalt richtet sich nach der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen von seiner Bestellung unverzüglich mitzuteilen.

2.7 Der Verkäufer behält sich handelsübliche sowie technisch oder produktionsbedingt notwendige Änderungen vor, sofern diese die Verwendbarkeit der Ware für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

3. Produktbeschaffenheit und textile Abweichungen

3.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die vereinbarten Produktspezifikationen, Produktbeschreibungen und Angaben in der Auftragsbestätigung.

3.2 Abbildungen, Fotografien, Muster, Farbtafeln und Bildschirmdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirmeinstellungen, Lichtverhältnisse und Produktionschargen können Farben von der tatsächlichen Ware abweichen.

3.3 Bei Textilien können geringfügige, branchenübliche oder technisch nicht vollständig vermeidbare Abweichungen auftreten, insbesondere hinsichtlich:

  • Farbe und Farbton,
  • Gewebestruktur,
  • Materialstärke und Flächengewicht,
  • Maße und Zuschnitt,
  • Einlaufverhalten,
  • Verarbeitung,
  • Nahtverlauf,
  • Griff und Oberflächenbeschaffenheit.

Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der branchenüblichen Toleranzen liegen, die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

3.4 Bei Nachbestellungen kann eine vollständige Farb-, Struktur- oder Maßgleichheit mit früheren Lieferungen nicht garantiert werden, insbesondere wenn die Ware aus einer anderen Produktionscharge stammt.

3.5 Angaben zur Waschbarkeit, Desinfektionsbeständigkeit, Trocknung, Pflege und sonstigen Behandlung der Produkte sind vom Kunden zu beachten. Schäden, die durch eine Nichtbeachtung der Pflege-, Wasch- oder Anwendungshinweise entstehen, begründen keine Mängelansprüche.

3.6 Produktmuster bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern sie nicht ausdrücklich verkauft wurden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Verkäufer kann für Muster eine angemessene Vergütung oder Kaution verlangen.

4. Sonderanfertigungen und kundenspezifische Waren

4.1 Als Sonderanfertigungen gelten insbesondere Waren, die nach Vorgaben des Kunden hergestellt, verändert, zugeschnitten, bestickt, bedruckt, gekennzeichnet, verpackt oder in einer nicht regulär bevorrateten Ausführung beschafft werden.

4.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:

  • Maße,
  • Stückzahlen,
  • Farben,
  • Materialien,
  • Logos,
  • Schriftzüge,
  • Druck- und Stickdaten,
  • Pflegeanforderungen,
  • Verwendungszwecke und
  • sonstige Spezifikationen.

4.3 Vom Kunden freigegebene Muster, Zeichnungen, Korrekturabzüge, Visualisierungen oder Produktionsdaten sind für die Herstellung verbindlich. Mehrkosten aufgrund nachträglicher Änderungen trägt der Kunde.

4.4 Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 Prozent der vereinbarten Menge zulässig, soweit dies branchenüblich, technisch erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

4.5 Eine Stornierung oder Änderung einer Sonderanfertigung ist nach Produktionsbeginn nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich. Der Kunde hat die bis dahin entstandenen Kosten sowie sonstige nachweisbare Schäden zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.6 Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Sonderanfertigungen besteht nicht.

5. Preise und Nebenkosten

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

5.2 Nicht im Warenpreis enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart:

  • Verpackungskosten,
  • Versand- und Frachtkosten,
  • Speditionskosten,
  • Transportversicherung,
  • Paletten- und Sonderverpackungskosten,
  • Kosten für Express- oder Terminlieferungen,
  • Zölle,
  • Einfuhrabgaben,
  • behördliche Gebühren und
  • sonstige Kosten grenzüberschreitender Lieferungen.

5.3 Der Verkäufer ermittelt für jede Bestellung eine nach Art, Umfang und Lieferort wirtschaftlich geeignete Versandart. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versandart besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Die in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung genannten Preise sind für den jeweiligen Auftrag verbindlich.

5.5 Bei Rahmenverträgen, Abrufaufträgen oder vereinbarten Lieferzeiträumen von mehr als vier Monaten kann der Verkäufer nach Vertragsschluss eintretende, nicht von ihm zu vertretende und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen von Material-, Energie-, Transport-, Zoll- oder Beschaffungskosten angemessen an den Kunden weitergeben. Der Verkäufer hat die Gründe der Anpassung nachvollziehbar darzulegen.

5.6 Übersteigt eine Preisänderung nach Ziffer 5.5 zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Nettopreises, kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preisanpassung vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Der Verkäufer kann insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen, größeren Auftragsvolumen, Auslandsbestellungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Vorkasse, Teilvorauszahlungen oder eine angemessene Sicherheit verlangen.

6.3 Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erfolgt.

6.4 Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein vereinbarter Skontoabzug ist nur zulässig, wenn sämtliche fälligen Rechnungen des Kunden vollständig ausgeglichen sind.

6.5 Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.

6.6 Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.7 Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden ernsthaft infrage stellen.

6.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

6.9 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

7. Lieferung und Lieferfristen

7.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Unverbindliche Angaben zu Lieferzeiten sind voraussichtliche Angaben und keine garantierten Termine.

7.3 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn:

  • alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind,
  • der Kunde alle erforderlichen Informationen und Freigaben erteilt hat,
  • vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheiten eingegangen sind und
  • etwaige Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt wurden.

7.4 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit und zu Mehrkosten führen.

7.5 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Zulässige Teillieferungen dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen bis zu einer angemessenen Mindestbestellmenge oder einem Mindestauftragswert von der Berechnung eines Mindermengenzuschlags abhängig zu machen. Hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen.

7.7 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, verletzt er seine Mitwirkungspflichten oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten und Schäden verlangen. Hierzu können insbesondere Lager-, Transport- und erneute Zustellkosten gehören.

8. Höhere Gewalt und Beschaffungsrisiko

8.1 Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

8.2 Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Pandemien und Epidemien,
  • Krieg, Terror und Unruhen,
  • Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Betriebs- oder Verkehrsstörungen,
  • Energie- oder Rohstoffmangel,
  • Störungen internationaler Lieferketten,
  • Cyberangriffe auf wesentliche Infrastruktur,
  • Feuer oder Überschwemmungen sowie
  • nicht vom Verkäufer zu vertretende Ausfälle von Vorlieferanten oder Transportdienstleistern.

8.3 Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

8.4 Dauert die Behinderung länger als zwölf Wochen an und ist ein Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

8.5 Der Verkäufer übernimmt kein unbeschränktes Beschaffungsrisiko. Dies gilt insbesondere, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem sorgfältig ausgewählten Lieferanten abgeschlossen hat, der Verkäufer von diesem ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird und eine anderweitige Beschaffung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Der Verkäufer wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Zahlungen für nicht lieferbare Waren erstatten.

9. Versand, Gefahrübergang und Transportschäden

9.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager beziehungsweise ab Versandort an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

9.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder eine sonstige mit dem Versand beauftragte Person auf den Kunden über.

9.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

9.4 Der Kunde hat die Lieferung bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen zu prüfen. Sichtbare Schäden sind möglichst auf den Fracht- oder Lieferpapieren zu vermerken und vom Zusteller bestätigen zu lassen.

9.5 Die Rechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer werden nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass eine Schadensbestätigung gegenüber dem Transportdienstleister unterbleibt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, den Verkäufer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister angemessen zu unterstützen.

9.6 Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab.

10. Lieferungen ins Ausland

10.1 Der Verkäufer liefert nach gesonderter Vereinbarung innerhalb Deutschlands, in Staaten der Europäischen Union und in die Schweiz.

10.2 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig alle für Versand, Ausfuhr, Einfuhr und steuerliche Behandlung erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung zu stellen.

10.3 Der Kunde trägt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sämtliche im Bestimmungsland anfallenden:

  • Zölle,
  • Einfuhrabgaben,
  • Einfuhrumsatzsteuern,
  • Bearbeitungsgebühren,
  • behördlichen Gebühren und
  • sonstigen landesspezifischen Kosten.

10.4 Verzögerungen aufgrund von Zollabfertigungen, Grenzkontrollen oder ausländischen Behörden liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verkäufers, sofern der Verkäufer die erforderlichen Versanddokumente ordnungsgemäß bereitgestellt hat.

10.5 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die weiteren erforderlichen steuerlichen Nachweise rechtzeitig mitzuteilen.

10.6 Der Kunde ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Produktvorschriften verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen gegen Verlust, Feuer-, Wasser- und sonstige übliche Risiken zu versichern.

11.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

11.4 Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Verkäufer darf die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

11.5 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.

11.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.

11.7 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

11.8 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen oder vermischten Sachen.

11.9 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

12. Untersuchung, Mängelanzeige und Reklamationen

12.1 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

12.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

12.3 Kunden, auf die § 377 HGB nicht anwendbar ist, sollen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Fehlmengen innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware in Textform anzeigen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Soll-Regelung nicht verkürzt.

12.4 Eine Reklamation soll folgende Angaben enthalten:

  • Kunden- und Rechnungsnummer,
  • Artikelnummer und Produktbezeichnung,
  • Lieferdatum,
  • betroffene Menge,
  • genaue Beschreibung des Mangels sowie
  • aussagekräftige Fotos oder sonstige Nachweise, soweit zumutbar.

12.5 Der Verkäufer bemüht sich, vollständig eingereichte Reklamationen innerhalb von 24 Stunden zu prüfen oder eine erste Rückmeldung zu geben. Diese Bearbeitungszeit stellt keine Garantie und keine verbindliche Leistungsfrist dar.

12.6 Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer erfolgen. Die Annahme einer nicht abgestimmten Rücksendung stellt keine Anerkennung eines Mangels oder einer Rechtspflicht dar.

13. Mängelrechte

13.1 Bei berechtigten Mängeln hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Verkäufer kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ersatzware liefern.

13.2 Der Kunde hat dem Verkäufer die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Beanstandete Ware ist auf Verlangen zur Prüfung bereitzuhalten oder nach Abstimmung zurückzusenden.

13.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie vom Verkäufer berechtigt verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 15.

13.4 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden infolge:

  • unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung,
  • natürlicher Abnutzung,
  • übermäßiger Beanspruchung,
  • Nichtbeachtung von Pflege-, Wasch- oder Herstellerhinweisen,
  • Verwendung ungeeigneter Wasch-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel,
  • eigenmächtiger Änderungen oder Reparaturen,
  • normalem Verschleiß oder
  • vom Kunden vorgegebenen ungeeigneten Spezifikationen.

13.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung der Ware.

13.6 Die Verkürzung nach Ziffer 13.5 gilt nicht:

  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, soweit diese zwingend sind, oder
  • soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht.

14. Rückgabe mangelfreier Waren und Stornierungen

14.1 Da der Verkäufer ausschließlich an Unternehmer und vergleichbare institutionelle Kunden liefert, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

14.2 Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch mangelfreier Ware besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14.3 Erklärt sich der Verkäufer freiwillig mit einer Rücknahme einverstanden, kann er die Erstattung insbesondere davon abhängig machen, dass:

  • die Ware unbenutzt, unbeschädigt und vollständig ist,
  • sie sich in wiederverkaufsfähigem Zustand befindet,
  • die Originalverpackung vorhanden ist,
  • die Rücksendung fristgerecht erfolgt und
  • der Kunde die Rücksendekosten trägt.

14.4 Der Verkäufer kann bei einer freiwilligen Rücknahme eine angemessene Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungspauschale vereinbaren oder vom Erstattungsbetrag abziehen. Die Höhe wird dem Kunden vor der Rücksendung mitgeteilt.

14.5 Von einer freiwilligen Rücknahme sind insbesondere ausgeschlossen:

  • Sonderanfertigungen,
  • kundenspezifisch gekennzeichnete oder veredelte Waren,
  • zugeschnittene Ware,
  • bereits gewaschene oder benutzte Textilien,
  • geöffnete Hygieneartikel, sofern diese aus hygienischen Gründen nicht wiederverkäuflich sind,
  • Auslauf- und Aktionsware sowie
  • Waren, die eigens für den Kunden beschafft wurden.

14.6 Eine Stornierung bereits bestätigter Aufträge bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer kann seine Zustimmung von der Erstattung bereits entstandener Kosten abhängig machen.

15. Haftung

15.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Verkäufers.

15.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.

16. Schutzrechte und vom Kunden bereitgestellte Inhalte

16.1 Stellt der Kunde Logos, Marken, Texte, Bilder, Muster, Druckdaten oder sonstige Inhalte für eine Sonderanfertigung zur Verfügung, sichert er zu, dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

16.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

16.3 Der Verkäufer wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Rechtsverteidigung geben.

16.4 Entwürfe, Kalkulationen, Muster, Produktkonzepte und Unterlagen des Verkäufers dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.

17. Vertraulichkeit

17.1 Beide Parteien verpflichten sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

17.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt sind,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17.3 Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

18. Datenschutz

18.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

18.2 Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

18.3 Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erforderlich ist, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

19. Anwendbares Recht und UN-Kaufrecht

19.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 – UN-Kaufrecht/CISG – wird ausgeschlossen.

19.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können zwingende Vorschriften des jeweiligen Staates unberührt bleiben.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand

20.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Weidenberg, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers.

20.3 Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

21. Textform und Schlussbestimmungen

21.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsbegehren, sollen in Textform erfolgen. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

21.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

21.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

21.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen bereitgestellt, dient die deutsche Fassung als maßgebliche Vertragsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig

P. Franz Handelskontor
Neunkirchner Straße 37
D-95466 Weidenberg

Tel.: +49 9209 9185-28
Mobil: +49 177 8684234
Fax: +49 9209 9185-29

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